• Moosburg
  • 01.04.2020 08:00

Das Abbrennen vom Osterfeuer ist VERBOTEN!

Laut Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. März 2020 wurde die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung 2011 geändert!

Aufgrund der bestehenden Krisensituation kann die Gewährleistung ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, wie dies vom Bundesluftreinhaltegesetz gefordert wird, nicht mehr garantiert werden. Sowohl die Vollziehung der Verordnung durch die zusätzlichen Gemeinden als auch die Vorort- Kontrolle durch die von den Gemeinden herangezogenen Feuerwehren und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können nicht mehr im nötigen Umfang sichergestellt werden.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest und bleiben Sie GESUND!