• Moosburg
  • 23.02.2024 13:00

Osterfeuer

Informationen zum Osterfeuer!

An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z.B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt ob ein Osterfeuer aufgrund der Witterungsverhältnisse überhaupt gestattet wird.

Sollte ein Osterfeuer erlaubt sein muss die Anmeldung spätestens 4 Tage vor dem Abbrennen bei der Gemeinde erfolgen.

Die Osterfeuer dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden.

Voraussetzungen für das Abbrennen eines Osterhaufens:

* Das Verbrennen von Müll, lackiertem Holz, Altreifen usw. ist strengstens VERBOTEN!

* Im Umkreis von 50 Metern des Osterhaufens dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbaren Gegenständen befinden.

* Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen den Osterhaufen, dass sich in der Zwischenzeit keine Tiere (z.B. Vögel oder Igel) eingenistet haben.

* Es dürfen ausschließlich biogene Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft wie z.B. Baumschnitt verbrannt werden.

* Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht erfolgen.

* Bei Aufkommen von Wind, bei Funkenflug und vor Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.

* Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte bereit zu halten.

* Bei drohender Gefahr unverzüglich die Feuerwehr verständigen.

Und denken Sie bitte daran, dass Ihre Nachbarn durch Rauch und Geruch gestört sein könnten - nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht!

Die Osterfeuer werden von befugten Organen stichprobenartig kontrolliert!